389_1984
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389. Verordnung: Begabtenstipendien für das Studienjahr 1984/85
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 389. Verordnung: Begabtenstipendien für das Studienjahr 1984/85
Auf Grund des § 27 Abs. 1 bis 3 des Studienförderungsgesetzes
1983, BGBl. Nr. 436, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesministerium für Finanzen
verordnet
Auf Grund statistischer Erhebungen über das
Studienjahr 1983/84 wird die Zahl der auf die
nachstehend angeführten Anstalten entfallenden
Begabtenstipendien wie folgt festgestellt