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389_1984 AT

389. Verordnung: Begabtenstipendien für das Studienjahr 1984/85

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 389. Verordnung: Begabtenstipendien für das Studienjahr 1984/85

Auf Grund des § 27 Abs. 1 bis 3 des Studienförderungsgesetzes

1983, BGBl. Nr. 436, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesministerium für Finanzen

verordnet

Auf Grund statistischer Erhebungen über das

Studienjahr 1983/84 wird die Zahl der auf die

nachstehend angeführten Anstalten entfallenden

Begabtenstipendien wie folgt festgestellt

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