389_1980
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389. Verordnung: Einbeziehung von Bier und Hühnereiern in das Verbot des Verkaufes unter dem Einstandspreis
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 389. Verordnung: Einbeziehung von Bier und Hühnereiern in das Verbot des Verkaufes unter dem Einstandspreis
1980_389_0 389. Verordnung: Einbeziehung von Bier und Hühnereiern in das Verbot des Verkaufes unter dem Einstandspreis
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Auf Grund des § 3 b des Bundesgesetzes vom
29. Juni 1977, BGBl. Nr. 392, zur Verbesserung
der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen
in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.
Nr. 121/1980 wird verordnet
§ 1. § 3 a des Bundesgesetzes zur Verbesserung
der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen
ist auf folgende andere als in dieser Bestimmung
genannte Waren und Warengattungen
anzuwenden
1. Bier
2. Hühnereier
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. September
1980 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. August
1982 außer Kraft.