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389_1980 AT

389. Verordnung: Einbeziehung von Bier und Hühnereiern in das Verbot des Verkaufes unter dem Einstandspreis

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 389. Verordnung: Einbeziehung von Bier und Hühnereiern in das Verbot des Verkaufes unter dem Einstandspreis

Auf Grund des § 3 b des Bundesgesetzes vom

29. Juni 1977, BGBl. Nr. 392, zur Verbesserung

der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen

in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 121/1980 wird verordnet

§ 1. § 3 a des Bundesgesetzes zur Verbesserung

der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen

ist auf folgende andere als in dieser Bestimmung

genannte Waren und Warengattungen

anzuwenden

1. Bier

2. Hühnereier

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. September

1980 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. August

1982 außer Kraft.

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