389. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien über die Gewährung begünstigter Zollsätze
Gesetzestext (1 Artikel)
Nachdem das am 28. Feber 1968 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik
Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien über die Gewährung begünstigter Zollsätze,
welches also lautet
Die Republik Österreich und die Sozialistische
Republik Rumänien sind, vom Wunsche geleitet,
den gegenseitigen Warenaustausch zu fördern,
wie folgt übereingekommen
Artikel 1
Im Handelsverkehr zwischen der Republik
Österreich und der Sozialistischen Republik
Rumänien werden österreichischerseits die jeweils
geltenden vertragsmäßigen GATT-Zollsätze
und rumänischerseits die jeweils in Geltung
stehenden niedrigsten Zollsätze uneingeschränkt
angewendet.
Artikel 2
Dieses Abkommen ist zu ratifizieren und tritt
sechzig Tage nach Austausch der Ratifikationsurkunden
in Kraft.
Artikel 3
Jeder der Vertragschließenden Teile kann
dieses Abkommen unter Wahrung einer dreimonatigen
Frist kündigen. In diesem Falle erklärt
sich der kündigende Teil bereit, mit dem
Vertragspartner unverzüglich in Konsultationen
einzutreten.
ZU URKUND DESSEN haben die beiderseitigen
Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen
unterfertigt.
GESCHEHEN zu Wien, am 28. Feber 1968,
in je zwei Ausfertigungen, in deutscher und
rumänischer Sprache, die beide gleichermaßen
verbindlich sind.
Für die Republik Österreich
Dr. Oswald Zorn m. p.
Für die Sozialistische Republik Rumänien
Marin Traistaru m. p.
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident
dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte
Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet,
vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister
für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik
Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 4. September 1968
Der Bundespräsident
Jonas
Der Bundeskanzler
Klaus
Der Bundesminister für Finanzen
Koren
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
Schleinzer
Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und
Industrie
Mitterer
Der Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
Waldheim
Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Abkommen sind am 2. Oktober 1968 ausgetauscht
worden; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Artikel 2 am 1. Dezember 1968 in Kraft.