389_1967
AT
389. Verordnung: Ausnahme der beim Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigten Bediensteten von der Anwendung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 389. Verordnung: Ausnahme der beim Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigten Bediensteten von der Anwendung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948
1967_389_0 389. Verordnung: Ausnahme der beim Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigten Bediensteten von der Anwendung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 1 Abs. 5 des Vertragsbedienstetengesetzes
1948, BGBl. Nr. 86, wird verordnet
Die beim Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigten
Bediensteten werden von der Anwendung
des Vertragsbedienstetengesetzes 1948
ausgenommen.