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389_1967 AT

389. Verordnung: Ausnahme der beim Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigten Bediensteten von der Anwendung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 389. Verordnung: Ausnahme der beim Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigten Bediensteten von der Anwendung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948

Auf Grund des § 1 Abs. 5 des Vertragsbedienstetengesetzes

1948, BGBl. Nr. 86, wird verordnet

Die beim Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigten

Bediensteten werden von der Anwendung

des Vertragsbedienstetengesetzes 1948

ausgenommen.

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