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388_1984 AT

388. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 388. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 218/1975, wird verordnet

§ 1. Für das Kalenderjahr 1985 wird für den

Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein Kontingent

in Höhe von insgesamt 5510 für die Beschäftigung

von Ausländern festgesetzt.

§ 2. Das Kontingent gemäß Abs. 1 wird auf die

einzelnen Verwendungsbereiche wie folgt aufgeteilt

§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt sich

vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1985.

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