388. Kundmachung: Geltungsbereich der Internationalen Konvention zur Vereinfachung der Zollformalitäten samt Protokoll
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der
Vereinten Nationen haben folgende weitere
Staaten die Internationale Konvention zur Vereinfachung
der Zollformalitäten samt Protokoll
(BGBl. Nr. 85/1925, letzte Kundmachung über
den Geltungsbereich BGBl. II Nr. 358/1934)
ratifiziert bzw. sind diesem Vertragswerk beigetreten
Staaten Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde
Japan 29. Juli 1952
Niger 14. März 1966
Israel 29. August 1966
Malawi 16. Feber 1967
Singapur 22. Dezember 1967
Ferner haben Cypern, Nigeria und Pakistan
erklärt, sich an dieses Vertragswerk gebunden zu
erachten, dessen Anwendung bereits vor Erlangung
der Unabhängigkeit auf das Gebiet dieser
Staaten ausgedehnt worden war.
Polen hat am 27. Feber 1968 erklärt, sich an
das erwähnte Vertragswerk nach wie vor gebunden
zu erachten.