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386_1993 AT

386. Verordnung: Errichtung einer sechsten Notarstelle in Klagenfurt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 386. Verordnung: Errichtung einer sechsten Notarstelle in Klagenfurt

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RBG1. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1994 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Klagenfurt errichtet.

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