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386_1985 AT

386. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 386. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen haben folgende weitere Staaten

ihre Beitrittsurkunden bzw. Kontinuitätserklärung

zum Wiener Übereinkommen über diplomatische

Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966, letzte Kundmachung

des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 460/1982)

hinterlegt

Staaten

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde

bzw. Kontinuitätserklärung

Tuvalu 15. September 1982

São Tomé und Príncipe 3. Mai 1983

Niederlande inkl. Niederländische

Antillen 7. September 1984

Türkei 6. März 1985

Die Niederlande haben anläßlich der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde nachstehende Erklärung

abgegeben:,

Anläßlich des Beitritts des Königreichs der Niederlande

zum Wiener Übereinkommen über diplomatische

Beziehungen erklärt das Königreich der

Niederlande, daß es die Worte ,nicht, ausschließlich

durch Wirkung des Rechts des Empfangsstaates

in Artikel II des Fakultativprotokolls betreffend

den Erwerb der Staatsbürgerschaft in dem Sinne

auslegt, daß der Erwerb der Staatsbürgerschaft

durch Abstammung nicht als Erwerb der Staatsbürgerschaft

ausschließlich durch Wirkung des Rechts

angesehen wird."

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