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386_1975 AT

386. Kundmachung: Beitritt des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 386. Kundmachung: Beitritt des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen ist das Vereinigte Königreich

Großbritannien und Nordirland am 13. März

1975 dem Übereinkommen über die Geltendmachung

von Unterhaltsansprüchen im Ausland

(BGBl. Nr. 316/1969, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 555/

1974) beigetreten.

Anläßlich des Beitrittes hat das Vereinigte

Königreich gemäß Artikel 12 des Übereinkommens

erklärt, daß dieses auf keines der Gebiete

Anwendung finden soll, für deren internationale

Beziehungen das Vereinigte Königreich verantwortlich

ist.

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