386_1975
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386. Kundmachung: Beitritt des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 386. Kundmachung: Beitritt des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
1975_386_0 386. Kundmachung: Beitritt des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen ist das Vereinigte Königreich
Großbritannien und Nordirland am 13. März
1975 dem Übereinkommen über die Geltendmachung
von Unterhaltsansprüchen im Ausland
(BGBl. Nr. 316/1969, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 555/
1974) beigetreten.
Anläßlich des Beitrittes hat das Vereinigte
Königreich gemäß Artikel 12 des Übereinkommens
erklärt, daß dieses auf keines der Gebiete
Anwendung finden soll, für deren internationale
Beziehungen das Vereinigte Königreich verantwortlich
ist.