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386_1968 AT

386. Verordnung: Bestimmung der Sprengel der Vermessungsämter

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 386. Verordnung: Bestimmung der Sprengel der Vermessungsämter

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Vermessungsgesetzes, BGBl. Nr. 306/1968, wird verordnet

§ 1

Die Sprengel der Vermessungsämter werden wie folgt bestimmt

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1969 in Kraft.

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