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385_2001 AT

385. Verordnung: Änderung der Reservenmeldungsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 385. Verordnung: Änderung der Reservenmeldungsverordnung

Auf Grund des § 70 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 des Bankwesengesetzes, BGBl.

Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 97/2001, wird die Reservenmeldungsverordnung,

BGBl. Nr. 970/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 395/1998,

wie folgt geändert

1. In der Anlage wird jeweils die Wortfolge „Tausend Schilling oder Tausend Euro“ durch die Wortfolge

„Tausend Euro“ ersetzt.

2. Dem § 4 wird folgender Abs. 4 angefügt

„(4) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft und ist auf Meldungen zu einem nach dem

31. Dezember 2001 endenden Geschäftsjahr anzuwenden.“

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