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385_1974 AT

385. Verordnung: Straßenverlauf der Bundesstraßen in Vorarlberg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 385. Verordnung: Straßenverlauf der Bundesstraßen in Vorarlberg

Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesstraßengesetzes

1971 am 1. September 1971 verlaufen

die in den Verzeichnissen zum Bundesstraßengesetz

1971 angeführten Straßenzüge in

Vorarlberg (Kundmachung BGBl. Nr. 49/1974)

wie folgt

(Die in eckiger Klammer stehenden Zahlen

bezeichnen die noch nicht gebauten Straßenteile,

wobei jeweils die Nummer der Bundesstraße nach

dem Bundesstraßengesetz 1971 mit einer Ordnungszahl

für diesen Straßenzug angegeben ist.

Die in runden Klammern bei Ortsgebieten angeführten

Namen sind die örtlichen Straßenbezeichnungen

oder nähere Ortsbezeichnungen. Bei

Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen sind

alle Anschlußstellen und die Zu- und Abfahrtsstraßen,

bei Bundesstraßen B alle Ortsgebiete im

Sinne des § 2 Abs. 1 Z. 15 der Straßenverkehrsordnung

1960, BGBl. Nr. 159, angegeben)

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