385. Verordnung: Straßenverlauf der Bundesstraßen in Vorarlberg
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesstraßengesetzes
1971 am 1. September 1971 verlaufen
die in den Verzeichnissen zum Bundesstraßengesetz
1971 angeführten Straßenzüge in
Vorarlberg (Kundmachung BGBl. Nr. 49/1974)
wie folgt
(Die in eckiger Klammer stehenden Zahlen
bezeichnen die noch nicht gebauten Straßenteile,
wobei jeweils die Nummer der Bundesstraße nach
dem Bundesstraßengesetz 1971 mit einer Ordnungszahl
für diesen Straßenzug angegeben ist.
Die in runden Klammern bei Ortsgebieten angeführten
Namen sind die örtlichen Straßenbezeichnungen
oder nähere Ortsbezeichnungen. Bei
Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen sind
alle Anschlußstellen und die Zu- und Abfahrtsstraßen,
bei Bundesstraßen B alle Ortsgebiete im
Sinne des § 2 Abs. 1 Z. 15 der Straßenverkehrsordnung
1960, BGBl. Nr. 159, angegeben)