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385_1972 AT

385. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1973

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 385. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1973

Auf Grund des § 11 a Abs. 1 und 3 des

Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. 183/1947, in

der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 259/

1967 und 164/1972 wird verordnet

Artikel I

Der im Bereiche des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

mit Verordnung BGBl.

Nr. 245/1972 für das Kalenderjahr 1973 mit

1,09 festgesetzte Anpassungsfaktor ist in diesem

Ausmaß für das Kalenderjahr 1973 auch für den

Bereich des Opferfürsorgegesetzes verbindlich.

Artikel II

Die Beträge, die für das Kalenderjahr 1973

an die Stelle der im Opferfürsorgegesetz genannten

festen Beträge treten, werden unter Zugrundelegung

der im Bundesgesetz BGBl.

Nr. 164/1972 angeführten Beträge wie folgt festgestellt

1. Im§ 11 Abs. 5

statt 2513 S mit 2739 S,

statt 2069 S mit 2255 S,

statt 3151 S mit 3435 S.

2. Im § 12 a Abs. 1

statt 3733 S mit 4069 S,

statt 1494 S mit 1628 S.

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