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385_1971 AT

385. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1972

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 385. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1972

Auf Grund des § 11 a Abs. 1 und 3 des Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. 183/1947, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 259/1967 und 205/1969 wird verordnet

Artikel I

Der im Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes mit Verordnung BGBl. Nr. 264/1971 für das Kalenderjahr 1972 mit 1,074 festgesetzte Anpassungsfaktor ist in diesem Ausmaß für das Kalenderjahr 1972 auch im Bereiche des Opferfürsorgegesetzes verbindlich.

Artikel II

Die Beträge, die für das Kalenderjahr 1972 an die Stelle der im Opferfürsorgegesetz genannten festen Beträge treten, werden unter Zugrundelegung

der in der Verordnung BGBl. Nr. 282/ 1970 angeführten Beträge wie folgt festgestellt

1. Im § 11 Abs. 5 statt 2187 S mit 2349 S, statt 1801 S mit 1934 S, statt 2573 S mit 2763 S;

2. im § 11 Abs. 12 statt 644 S mit 692 S;

3. im § 12 a Abs. 1 statt 3476 S mit 3733 S, statt 1391 S mit 1494 S.

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