384. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 21 Abs. 9 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 71/2003
wird verordnet
Die Verordnung, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an
ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. Nr. 279/1995, in der Fassung BGBl. II Nr. 416/2001,
wird wie folgt geändert
1. Im Art. I § 1 Abs. 1 tritt an die Stelle des Punktes ein Strichpunkt und es wird folgende Z 5 angefügt
„5. weiters, wenn der Unternehmer nur Umsätze gemäß § 3a Abs. 9 lit. c UStG 1994 ausgeführt und
von der Regelung des § 25a UStG 1994 oder in einem anderen Mitgliedstaat von der Regelung
des Art. 26c der 6. EG-Richtlinie Gebrauch gemacht hat.“
2. Dem Art. II Abs. 3 wird folgender Abs. 4 angeschlossen
„(4) Art. I § 1 Abs. 1 Z 5 ist erstmals auf Vorsteuerbeträge anzuwenden, die in Zeiträume nach dem
30. Juni 2003 fallen.“