384_2001
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384. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 384. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen
2001_384_2 384. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen
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Auf Grund des § 47 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die gemeinsame Versteuerung
mehrerer Pensionen, BGBl. II Nr. 55/2001, wird wie folgt geändert
Im § 3 Abs. 2 lautet der erste Satz
„Abweichend von Abs. 1 hat bei Vorliegen von Bezügen aus einer gesetzlichen Unfallversorgung oder
von Bezügen und Vorteilen aus inländischen Pensionskassen die gemeinsame Versteuerung immer von
jener Stelle zu erfolgen, die eine Pension oder einen Vorteil aus einem früheren Dienstverhältnis im Sinne
des § 2 Abs. 1 oder 2 auszahlt.“