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384_2001 AT

384. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 384. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen

Auf Grund des § 47 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die gemeinsame Versteuerung

mehrerer Pensionen, BGBl. II Nr. 55/2001, wird wie folgt geändert

Im § 3 Abs. 2 lautet der erste Satz

„Abweichend von Abs. 1 hat bei Vorliegen von Bezügen aus einer gesetzlichen Unfallversorgung oder

von Bezügen und Vorteilen aus inländischen Pensionskassen die gemeinsame Versteuerung immer von

jener Stelle zu erfolgen, die eine Pension oder einen Vorteil aus einem früheren Dienstverhältnis im Sinne

des § 2 Abs. 1 oder 2 auszahlt.“

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