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384_1996 AT

384. Bundesgesetz: Änderung des Hochleistungsstreckengesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 384. Bundesgesetz: Änderung des Hochleistungsstreckengesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Hochleistungsstreckengesetz, BGBl. Nr. 135/1989, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 655/1994 wird wie folgt geändert

§ 7 erster Satz lautet:,,

Für die Planung und den Bau von Hochleistungsstrecken, deren Errichtung nicht von den Österreichischen

Bundesbahnen oder Dritten vorgenommen wird, ist eine Kapitalgesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft

(Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG) zu errichten, deren Anteile bei einem Grundkapital

von 6000000 S dem Bund zu 100% vorbehalten sind.“

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