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384_1992 AT

384. Verordnung: Änderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 384. Verordnung: Änderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Arbeitsruhegesetzes, BGBl. Nr. 144/1983, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten die Anlage zur Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung betreffend Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe, BGBl. Nr. 149/1984, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 27/1992, wie folgt geändert

Abschnitt VIII Z 8 lautet: „8. Frittaten und Backerbsen

Überwachung der Erzeugung von Frittaten und Backerbsen an jedem zweiten Wochenende."

Die bisherigen Z 8 bis 27 erhalten die Bezeichnungen „9 bis 28".

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