384_1991
AT
384. Verordnung: Kundmachung weiterer Änderungen der vorläufigen Giftliste
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 384. Verordnung: Kundmachung weiterer Änderungen der vorläufigen Giftliste
1991_384_0 384. Verordnung: Kundmachung weiterer Änderungen der vorläufigen Giftliste
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 58 Abs. 1 des Chemikaliengesetzes, BGBl. Nr. 326/1987, werden folgende
Änderungen der vorläufigen Giftliste kundgemacht
I. Die Liste der im Anhang zur Vorläufigen Giftliste-Verordnung, BGBl. Nr. 209/1989, in der
Fassung der Verordnungen BGBl, Nr. 464/1989, BGBl. Nr. 88/1990 und BGBl. Nr. 66/1991,
aufgezählten sehr giftigen, giftigen und mindergiftigen Stoffe wird wie folgt berichtigt
II. Weitere Stoffbezeichnungen werden wie folgt eingefügt
III. Nachfolgende Stoffbezeichnungen — samt allen dazugehörigen Eintragungen in den Spalten 1 bis
8 — werden ersatzlos gestrichen