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384_1991 AT

384. Verordnung: Kundmachung weiterer Änderungen der vorläufigen Giftliste

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 384. Verordnung: Kundmachung weiterer Änderungen der vorläufigen Giftliste

Auf Grund des § 58 Abs. 1 des Chemikaliengesetzes, BGBl. Nr. 326/1987, werden folgende

Änderungen der vorläufigen Giftliste kundgemacht

I. Die Liste der im Anhang zur Vorläufigen Giftliste-Verordnung, BGBl. Nr. 209/1989, in der

Fassung der Verordnungen BGBl, Nr. 464/1989, BGBl. Nr. 88/1990 und BGBl. Nr. 66/1991,

aufgezählten sehr giftigen, giftigen und mindergiftigen Stoffe wird wie folgt berichtigt

II. Weitere Stoffbezeichnungen werden wie folgt eingefügt

III. Nachfolgende Stoffbezeichnungen — samt allen dazugehörigen Eintragungen in den Spalten 1 bis

8 — werden ersatzlos gestrichen

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