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384_1989 AT

384. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Ursprungszeugnispflicht bei der Ein- oder Ausfuhr von Kaffee

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 384. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Ursprungszeugnispflicht bei der Ein- oder Ausfuhr von Kaffee

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes

1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 377/1988 wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen

verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche

Angelegenheiten vom 20. Oktober 1987,

BGBl. Nr. 508, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 678/1987 und 618/1988 über die

Ursprungszeugnispflicht bei der Ein- oder Ausfuhr

von Kaffee tritt außer Kraft.

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