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384_1976 AT

384. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Entrichtung eines Beitrages zur Förderung der Milchleistungskontrolle

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 384. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Entrichtung eines Beitrages zur Förderung der Milchleistungskontrolle

Auf Grund des § 8 des Marktordnungsgesetzes

1967, BGBl. Nr. 36/1968, in der Fassung der

Marktordnungsgesetz-Novelle 1976, BGBl.

Nr. 259, wird verordnet

Artikel I

§ 6 Abs. 1 zweiter Satz der Verordnung des

Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft

vom 1. August 1960, BGBl. Nr. 164, in der

Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 352/1974 hat

wie folgt zu lauten

„Das Verhältnis der Aufteilung der Zuschüsse

ergibt sich jeweils für ein Kalenderjahr unter

Heranziehung der Daten dieses Kalenderjahres

aus der Formel Z = (45 L : SL) + (55 K : SK)."

Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. August 1976

in Kraft.

(2) Für das Kalenderjahr 1976 sind den Aufteilungsverhältnissen

der Zuschüsse gemäß § 6

Abs. 1 die Daten der Milchlieferleistungen der

Zeiträume 1. Jänner bis 31. Juli 1976 und 1. August

bis 31. Dezember 1976 jeweils gesondert

zugrunde zu legen.

(3) Auf Zahlungen gemäß § 6 Abs. 2 ist ab

1. August 1976 das Aufteilungsverhältnis anzuwenden,

das sich aus den Daten des in Betracht

kommenden Kalenderjahres unter Zugrundelegung

der Formel gemäß Art. I der vorliegenden

Verordnung ergibt.

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