384_1969
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384. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Festlegung von Flugbeschränkungsgebieten und von Gebieten, auf die sich die Flugsicherung nicht erstreckt
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 384. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Festlegung von Flugbeschränkungsgebieten und von Gebieten, auf die sich die Flugsicherung nicht erstreckt
1969_384_0 384. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Festlegung von Flugbeschränkungsgebieten und von Gebieten, auf die sich die Flugsicherung nicht erstreckt
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Auf Grund der §§ 5 Abs. 3 und 121 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen verordnen
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 31. Jänner 1966, BGBl.
Nr. 13, betreffend die Festlegung von Flugbeschränkungsgebieten und von Gebieten, auf die sich
die Flugsicherung nicht erstreckt, wird wie folgt geändert
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 11. Dezember 1969 in Kraft.