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384_1967 AT

384. Kundmachung: Feststellung der Gesetzwidrigkeit von Bestimmungen der Vordienstzeitenverordnung 1957 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 384. Kundmachung: Feststellung der Gesetzwidrigkeit von Bestimmungen der Vordienstzeitenverordnung 1957 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und

gemäß den Bestimmungen der §§ 60 Abs. 2 und

61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953,

BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis

vom 17. Oktober 1967, V 30/67, festgestellt,

daß § 3 Abs. 1 lit. h der Vordienstzeitenverordnung

1957, BGBl. Nr. 228, gesetzwidrig war.

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