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383_1995 AT

383. Bundesgesetz: Änderung des Bankwesengesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 383. Bundesgesetz: Änderung des Bankwesengesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 22/1995, wird geändert wie folgt

Artikel I

1. In § 93 Abs. 2 wird der im 3. Satz bezeichnete Höchstbetrag von „200000 S" durch den Höchstbetrag von „260000 S" ersetzt.

2. In § 93 Abs. 2 lautet der 2. Halbsatz des 3. Satzes: „soziale Härtefälle sowie Kleineinlagen auf legitimierten Konten bis zu einer Höhe von 26000 S sind zeitlich bevorzugt zu behandeln."

Artikel II

Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Mai 1995 in Kraft.

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