383_1985
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383. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens samt Anhang
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 383. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens samt Anhang
1985_383_0 383. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens samt Anhang
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Nach Mitteilung der belgischen Botschaft in
Wien hat das Königreich Nepal am 22. Juli 1985
seine Beitrittsurkunde zum Abkommen über die
Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf
dem Gebiet des Zollwesens samt Anhang (BGBl.
Nr. 165/1955, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 173/1985) hinterlegt.