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383_1985 AT

383. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens samt Anhang

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 383. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens samt Anhang

Nach Mitteilung der belgischen Botschaft in

Wien hat das Königreich Nepal am 22. Juli 1985

seine Beitrittsurkunde zum Abkommen über die

Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf

dem Gebiet des Zollwesens samt Anhang (BGBl.

Nr. 165/1955, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 173/1985) hinterlegt.

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