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383_1973 AT

383. Bundesgesetz: Bodenwertabgabegesetznovelle 1973

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 383. Bundesgesetz: Bodenwertabgabegesetznovelle 1973

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz vom 15. Dezember 1960,

BGBl. Nr. 285, über eine Abgabe vom Bodenwert

bei unbebauten Grundstücken und über

eine Änderung des Einkommensteuergesetzes 1953

zur stärkeren Erfassung des Wertzuwachses bei

Grundstücksveräußerungen in der Fassung, der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 4/1962, 226/1962 und

183/1965 wird geändert wie folgt

1. Im Artikel I § 3 Abs. 2 Z. 1 tritt an die

Stelle des Betrages von „100.000" S der Betrag

von „200.000" S.

2. Im Artikel I § 4 Abs. 2 tritt an die Stelle

des Betrages von „100.000" S der Betrag von

„200.000" S.

Artikel 11

(1) Dieses Bundesgesetz ist für Veranlagungszeiträume

ab 1. Jänner 1974 anzuwenden.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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