382. Verordnung: Hebammen-EWR-Verordnung 2002
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 12 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Hebammengesetz, BGBl. Nr. 310/1994,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2002, wird verordnet
§ 1. Die in der Anlage angeführten Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise
über den Abschluss einer Ausbildung zur Hebamme, die von einem Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Vertragsstaat) oder von der Schweizerischen Eidgenossenschaft
ausgestellt wurden, werden als dem österreichischen Hebammendiplom gleichwertig anerkannt.
§ 2. Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über die
Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise von Hebammen, die im Rahmen des
Europäischen Wirtschaftsraumes anerkannt werden (Hebammen-EWR-Verordnung – HebEWRV), BGBl.
Nr. 571/1994, tritt mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung außer Kraft.