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382_2002 AT

382. Verordnung: Hebammen-EWR-Verordnung 2002

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 382. Verordnung: Hebammen-EWR-Verordnung 2002 – Heb-EWRV 2002

Auf Grund des § 12 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Hebammengesetz, BGBl. Nr. 310/1994,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2002, wird verordnet

§ 1. Die in der Anlage angeführten Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise

über den Abschluss einer Ausbildung zur Hebamme, die von einem Vertragsstaat des Abkommens

über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Vertragsstaat) oder von der Schweizerischen Eidgenossenschaft

ausgestellt wurden, werden als dem österreichischen Hebammendiplom gleichwertig anerkannt.

§ 2. Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über die

Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise von Hebammen, die im Rahmen des

Europäischen Wirtschaftsraumes anerkannt werden (Hebammen-EWR-Verordnung – HebEWRV), BGBl.

Nr. 571/1994, tritt mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung außer Kraft.

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