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382_1999 AT

382. Verordnung: Änderung der Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 382. Verordnung: Änderung der Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten

Auf Grund der §§ 11 Abs. 5 und 18 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten

(Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 167/1999, wird verordnet

Die Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten,

BGBl. II Nr. 212/1997, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 130/1999 wird wie folgt

geändert

1. In § 3 Abs. 6 Z 1 entfällt das Wort „Mathematik“ zwischen „Physik),“ und „Meteorologie“.

2. Nach § 19 wird folgender § 20 angefügt

„§ 20. § 3 Abs. 6 Z 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 382/1999 tritt mit 1. Jänner 2000

in Kraft.“

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