382. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühe Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der
Internationalen Atomenergie-Organisation haben
folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw.
Beitritts- oder Genehmigungsurkunden zum Übereinkommen
über die frühe Benachrichtigung bei
nuklearen Unfällen (BGBl. Nr. 186/1988, letzte
Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl.
Nr. 587/1988) hinterlegt
Staaten
Datum der Hinterlegung
der Ratifikations- bzw.
Beitritts- oder Genehmigungsurkunde
Frankreich 6. März 1989
Israel 25. Mai 1989
Tunesien 24. Februar 1989
Vereinigte Staaten 19. September 1988
Zypern 4. Jänner 1989
Frankreich, Israel und die Vereinigten Staaten
haben anläßlich der Hinterlegung der Ratifikations-
bzw. Genehmigungsurkunde gemäß Art. 11
Abs. 3 einen Vorbehalt erklärt, wonach sie sich
durch die Bestimmungen des Absatzes 2 dieses
Artikels als nicht gebunden erachten.
Die Vereinigten Staaten haben folgende zuständige
Behörden bzw. Kontaktstellen gemäß Art. 7
notifiziert
Weiters ist auch das Büro der US-Vertretung bei
den Internationalen Organisationen in Wien, Tel.
(222) 36 31 52, eine verläßliche Kontaktstelle für
die Entgegennahme der im Übereinkommen
bezeichneten Benachrichtigung und Informationen.