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382_1971 AT

382. Kundmachung: Kontinuitätserklärung Fidschis zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 382. Kundmachung: Kontinuitätserklärung Fidschis zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen

Botschaft in Wien hat Fidschi erklärt, daß

es das Übereinkommen über das auf die Form

letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

(BGBl. Nr. 295/1963, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 44/1971)

als ab Erlangung seiner Unabhängigkeit für sein

Hoheitsgebiet gültig betrachtet, und den vom

Vereinigten Königreich von Großbritannien und

Nordirland für das Gebiet Fidschis erklärten

Vorbehalt bestätigt.

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