382_1971
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382. Kundmachung: Kontinuitätserklärung Fidschis zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 382. Kundmachung: Kontinuitätserklärung Fidschis zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
1971_382_0 382. Kundmachung: Kontinuitätserklärung Fidschis zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
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Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen
Botschaft in Wien hat Fidschi erklärt, daß
es das Übereinkommen über das auf die Form
letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
(BGBl. Nr. 295/1963, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 44/1971)
als ab Erlangung seiner Unabhängigkeit für sein
Hoheitsgebiet gültig betrachtet, und den vom
Vereinigten Königreich von Großbritannien und
Nordirland für das Gebiet Fidschis erklärten
Vorbehalt bestätigt.