Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
382_1967 AT

382. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Dornbirn

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 382. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Dornbirn

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch

wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1968 eine

weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Dornbirn

errichtet.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →