381_1994
AT
381. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 381. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
1994_381_0 381. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
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Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates hat die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien am 15. April 1994 erklärt, sich rückwirkend mit 8. September 1991 auch weiterhin an das Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern (BGBl. Nr. 275/1965, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 810/1993) gebunden zu erachten.