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381_1984 AT

381. Änderungen des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 381. Änderungen des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum

Die Konferenz der Weltorganisation für geistiges

Eigentum hat am 2. Oktober 1979 in Genf

beschlossen, das Übereinkommen zur Errichtung

der Weltorganisation für geistiges Eigentum, unterzeichnet

in Stockholm am 14. Juli 1967 Kundgemacht in BGBl. Nr. 397/1973, wie folgt

zu ändern

1. in Artikel 6 Absatz 2 Punkt iv) tritt an die

Stelle des Wortes „triennal" (französisch)

bzw. „triennial" (englisch) das Wort „biennal"

(französisch) bzw. „biennial" (englisch);

2. in Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe a) treten an

die Stelle der Worte „tous les trois ans" (französisch)

bzw. „every third calendar year"

(englisch) die Worte „tous les deux ans"

(französisch) bzw. „every second calendar

year" (englisch);

3. in Artikel 7 Absatz 2 Punkte ii) und iii) tritt an

die Stelle des Wortes „triennal" (französisch)

bzw. „triennial" (englisch) jeweils das Wort

„biennal" (französisch) bzw. „biennial" (englisch);

4. Artikel 8 Absatz 3 Punkt iv) entfällt.

In der deutschen Übersetzung treten folgende

Änderungen ein

1. in Artikel 6 Absatz 2 Punkt iv) tritt an die

Stelle des Wortes „Dreijahres-Haushaltsplan"

das Wort „Zweijahres-Haushaltsplan";

2. in Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe a) treten an

die Stelle der Worte „alle drei Jahre" die

Worte „alle zwei Jahre";

3. in Artikel 7 Absatz 2 Punkte ii) und iii) tritt an

die Stelle des Wortteiles „Dreijahres-" jeweils

der Wortteil „Zweijahres-";

4. Artikel 8 Absatz 3 Punkt iv) entfällt.

Diese Änderungen sind gemäß Artikel 17

Absatz 3 des Übereinkommens am 25. Mai 1984 in

Kraft getreten.

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