381_1978
AT
381. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 381. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern
1978_381_0 381. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern
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Auf Grund des § 36 Abs. 2 des Paßgesetzes
1969, BGBl. Nr. 422, in der Fassung des BGBl.
Nr. 510/1974 wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für
Inneres vom 12. November 1971 über die Ermächtigung
von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung
von Dokumenten, die österreichischen
Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete
von Nachbarstaaten der Republik Österreich und
die Wiedereinreise aus diesen erleichtern, BGBl.
Nr. 425, ergänzt durch die Verordnung des Bundesministers
für Inneres vom l5. Jänner 1974,
BGBl. Nr. 105, wird wie folgt neuerlich ergänzt
Der Ziffer 2 sind folgende Grenzkontrollstellen
anzufügen
Flugfeld Hohenems — Dornbirn,
Flugfeld St. Johann i. T.,
Flugfeld Wels,
Flugfeld Zell am See.