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381_1978 AT

381. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 381. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern

Auf Grund des § 36 Abs. 2 des Paßgesetzes

1969, BGBl. Nr. 422, in der Fassung des BGBl.

Nr. 510/1974 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für

Inneres vom 12. November 1971 über die Ermächtigung

von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung

von Dokumenten, die österreichischen

Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete

von Nachbarstaaten der Republik Österreich und

die Wiedereinreise aus diesen erleichtern, BGBl.

Nr. 425, ergänzt durch die Verordnung des Bundesministers

für Inneres vom l5. Jänner 1974,

BGBl. Nr. 105, wird wie folgt neuerlich ergänzt

Der Ziffer 2 sind folgende Grenzkontrollstellen

anzufügen

Flugfeld Hohenems — Dornbirn,

Flugfeld St. Johann i. T.,

Flugfeld Wels,

Flugfeld Zell am See.

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