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381. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 381. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,

wird kundgemacht

1. Das Bundesstraßengesetz 1971, BGBl.

Nr. 286, wird wie folgt berichtigt

Im Verzeichnis 3 hat es unter Nr. B 119 a

statt „St. Georgen (B 19)" richtig „St. Georgen

(B 119)" zu lauten.

2. Die Verordnung des Bundesministers für

Wissenschaft und Forschung vom 17. Jänner

1973, BGBl. Nr. 88, betreffend die Prüfung für

den Fachdienst an Bibliotheken wird wie folgt

berichtigt

Im § 3 Abs. 3 hat es statt „Abs. 1 2. 1 und 2"

richtig „Abs. 2 Z. 1 und 2" zu lauten.

3. Die Kundmachung des Bundeskanzlers vom

11. April 1973, BGBl. Nr. 193, betreffend die

Genehmigung der Europäischen Sozialcharta

durch Frankreich wird wie folgt berichtigt

Im ersten Absatz hat es statt „BGBl. Nr. 460/

1970" richtig „BGBl. Nr. 460/1969" zu lauten.

4. a) Die Verordnung des Bundesministers für

Justiz vom 24. September 1973, BGBl. Nr. 507,

mit der die Ausbildung für die Gerichtsvollzieherfachprüfung

und die Gerichtsvollzieherfachprüfung

geregelt werden, wird wie folgt

berichtigt

Im § 5 Abs. 2 Z. 2 lit. d hat es statt „bücherlich

nicht eingetragenen Rechten" richtig „bücherlich

nicht eingetragenen Liegenschaften" zu

lauten;

b) im 121. Stück des Bundesgesetzblattes,

Jahrgang 1973, hat es im Inhaltsverzeichnis unter

BGBl. Nr. 507 statt „Regelung der Ausbildung

für die Gerichtsvollzieherfachprüfung und die

Gerichtsvollzieherfachprüfung" richtig „Regelung

der Ausbildung für die Gerichtsvollzieherfachprüfung

und der Gerichtsvollzieherfachprüfung"

zu lauten.

5. Das Notariatstarifgesetz, BGBl. Nr. 576/

1973, wird wie folgt berichtigt

Im § 36 Abs. 3 Z. 3 hat es statt „19. Juli 1973,

BGBl. Nr. 209" richtig „19. Juli 1963, BGBl.

Nr. 209" zu lauten.

6. Die Verordnung des Bundesministers für

Auswärtige Angelegenheiten vom 20. Dezember

1973, BGBl. Nr. 660, mit der dem Bundesministerium

für Land- und Forstwirtschaft gemäß

§ 15 des Bundesministeriengesetzes 1973 gewisse

Ermächtigungen erteilt werden, wird wie folgt

berichtigt

Im § 2 hat es statt „Die Bestimmung des § 1

hindert nicht, daß das Bundesministerium"

richtig „Die Bestimmung des § 1 hindert nicht,

daß sich das Bundesministerium" zu lauten.

7. Im 2. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang

1974, ist im Inhaltsverzeichnis unter den

Nrn. 2, 3 und 4 nach „EWG" jeweils einzufügen

„Gemeinschaftliches Versandverfahren:".

8. Die Kundmachung des Bundeskanzlers vom

11. Jänner 1974, BGBl. Nr. 55, über den Geltungsbereich

des Internationalen Übereinkommens

zur Bekämpfung der Verbreitung und des

Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen

vom 12. September 1923 wird wie folgt berichtigt

Im ersten Absatz hat es statt „(BGBl. Nr. 158/

1923)" richtig „(BGBl. Nr. 158/1925)" zu lauten.

9. Die Kundmachung des Bundeskanzlers vom

11. Jänner 1974, BGBl. Nr. 70, über den Geltungsbereich

des Internationalen Übereinkommens

zur Unterdrückung des Frauen- und

Kinderhandels vom 30. September 1921 wird

wie folgt berichtigt

In der sechsten Zeile hat es statt „(BGBl.

Nr. 704/1922," richtig „(BGBl. Nr. 740/1922,"

zu lauten.

10. Das Bundesgesetz vom 5. Feber 1974, BGBl.

Nr. 89, mit dem wehrrechtliche Bestimmungen

geändert werden, wird wie folgt berichtigt

Im Art. I Z. 4 hat es statt „(§ 7 Abs. 2 und 8)"

richtig „(§ 7 Abs. 2 und § 8)" zu lauten.

11. Die Verordnung des Bundeskanzlers vom

5. März 1974, BGBl. Nr. 160, betreffend die

Prüfung für den wissenschaftlichen Dienst wird

wie folgt berichtigt

Im ersten Satz hat es statt „157/1972" richtig

„167/1972" zu lauten.

12. Die Verordnung des Bundesministers für

Handel, Gewerbe und Industrie vom 8. März

1974, BGBl. Nr. 173, mit der der Anhang zur

Handelskammer-Wahlordnung (Wahlkatalog)

geändert wird, wird wie folgt berichtigt

Im zweiten Absatz hat es statt „BGBl. Nr. 481/

1972" richtig „BGBl. Nr. 482/1972" zu lauten.

13. Die Verordnung des Bundesministers für

Bauten und Technik vom 12. März 1974, BGBl.

Nr. 194, über den Straßenverlauf der Bundesstraßen

in Wien wird wie folgt berichtigt

In der unter Bundesstraßen B angeführten

B 221 Wiener Gürtel Straße hat es statt „Gürtelbrücke

S 3 einschließlich Brückenrampe" richtig

„Gürtelbrücke S 2 einschließlich Brückenrampe"

zu lauten.

14. Die Verordnung des Bundesministers für

Bauten und Technik vom 21. März 1974, BGBl.

Nr. 196, betreffend die Ausschließung der Neuherstellung

von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten

für einen Abschnitt der B 145 Salzkammergut

Straße wird wie folgt berichtigt

Im zweiten Absatz hat es statt „km 65,81 bis

km 61,15" richtig „km 56,81 bis km 61,15" zu

lauten.

15. Die Kundmachung des Bundesministers

für Bauten und Technik vom 25. April 1974,

BGBl. Nr. 292, gemäß § 33 Abs. 4 des Bundes-

straßengesetzes 1971 hinsichtlich des Landes

Oberösterreich wird wie folgt berichtigt

In Z. 1 Abs. 8 hat es statt „Voitsberg" richtig

„Voitsdorf" zu lauten.

16. Die Verordnung des Bundesministers für

Unterricht und Kunst vom 22. April 1974, BGBl.

Nr. 324, mit der die Verordnung, mit welcher

Lehrpläne für gewerbliche, für kaufmännische

und für die hauswirtschaftlichen Berufsschulen

erlassen werden, geändert wird, wird wie folgt

berichtigt

Im Art. I Anlage A/21/1 Rahmenlehrplan für

Photographen hat in der Stundentafel das Stundenausmaß

im Pflichtgegenstand Fachunterricht 8)

statt „340—720" richtig „840—720" zu lauten.

17. Die Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974,

BGBl. Nr. 355, wird wie folgt berichtigt

Im § 67 Abs. 1 hat es statt „BGBl. Nr. 475"

richtig „BGBl. Nr. 13/1973" zu lauten.

18. Die Gastgewerbe-Befähigungsnachweisverordnung,

BGBl. Nr. 387/1974, wird wie folgt

berichtigt

Im § 1 hat es statt „(§ 139 GewO 1973)"

richtig „(§ 189 GewO 1973)" zu lauten.

19. Die Verordnung des Bundesministers für

Auswärtige Angelegenheiten vom 3. Juli 1974,

BGBl. Nr. 388, mit der dem Bundesministerium

für Finanzen gemäß § 15 des Bundesministeriengesetzes

1973 gewisse Ermächtigungen erteilt

werden, wird wie folgt berichtigt

Im § 1 Abs. 2 hat es statt „der wirtschaftlichen

Integration des Europarates" richtig „der wirtschaftlichen

Integration, des Europarates" zu

lauten.

20. Der im Anschluß an das Abkommen

zwischen der Republik Österreich und der

Volksrepublik Bulgarien über die gegenseitige

Gewährung der Meistbegünstigung, BGBl.

Nr. 490/1974, kundgemachte Hinweis auf den

Tag des Inkrafttretens wird wie folgt berichtigt

Statt. „Art. 12" hat es richtig „Art. 2" zu

lauten.

21. Im 166. Stück des Bundesgesetzblattes,

Jahrgang 1974, hat es im Inhaltsverzeichnis unter

Nr. 625 statt „Repbulik" richtig „Republik" zu

lauten.

22. Die Verordnung des Bundesministers für

Finanzen vom 25. September 1974, BGBl.

Nr. 626, über die zollfreie oder zollermäßigte

Einfuhr von gewissen handwerklich hergestellten

Waren wird wie folgt berichtigt

In der Anlage A hat es unter Tarifnummer

83.02 statt „Stutzen" richtig „Stützen" zu

lauten.

23. Die Verordnung des Bundesministers für

Handel, Gewerbe und Industrie vom 2. Oktober

1974, BGBl. Nr. 633, mit der die Fachgruppenordnung

geändert wird, wird wie folgt berichtigt

Im Art. I Z. 35 hat es statt „§ 2 Abs. 1 Z. 5"

richtig „§ 2 Abs. 1 Z. 3" zu lauten.

24. Das Ausschreibungsgesetz, BGBl. Nr. 700/

1974, wird wie folgt berichtigt

Im § 6 Abs. 6 hat es statt „(§ 3 Abs. 3)" richtig

„(§ 2 Abs. 4)" zu lauten.

25. Der Briefwechsel zum Langfristigen Handels-

und Zahlungsabkommen zwischen der

Österreichischen Bundesregierung und der Regierung

der Deutschen Demokratischen Republik,

BGBl. Nr. 709/1974, wird wie folgt berichtigt

Im zweiten Absatz der Eröffnungsnote und

im dritten Absatz der Antwortnote hat es jeweils

statt „unter Punkt 3. 1) zu Artikel 6"

richtig „unter Punkt 3. 1) zu Artikel 6" zu

lauten.

26. Die Verordnung des Bundesministers für

soziale Verwaltung vom 19. November 1974,

BGBl. Nr. 714, über die Anpassung von Versorgungsleistungen

in der Opferfürsorge für das

Kalenderjahr 1975 wird wie folgt berichtigt

Im ersten Satz hat es statt „BGBl. Nr. 183/

1974" richtig „BGBl. Nr. 183/1947" zu lauten.

27. Die 31. Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz,

BGBl. Nr. 775/1974, wird

wie folgt berichtigt

Im Art. I Z. 12 lit. b hat es statt „§ 51 Abs. 3

Z. 3" richtig „§ 51 Abs. 3 Z. 3 lit. a" zu lauten.

28. Die Kundmachung des Beschlusses Nr. 3/74

des Gemischten Ausschusses Österreich—EWG,

BGBl. Nr. 812/1974, wird wie folgt berichtigt

Die Fußnoten am unteren Rand der Seiten

3109, 3113 und 3118 des Bundesgesetzblattes,

Jahrgang 1974, haben zu entfallen.

29. Die Verordnung des Bundeskanzlers vom

19. Dezember 1974, BGBl. Nr. 4/1975, über die

Pauschalierung der Aufwandersätze im Verfahren

vor dem Verwaltungsgerichtshof wird

wie folgt berichtigt

Im Art. IV Abs. 1 hat es statt „BGBl. Nr. 429"

richtig „BGBl. Nr. 427" zu lauten.

30. Die Vereinbarung Österreich—Hongkong

gemäß Artikel 3 des Abkommens über den

Internationalen Handel mit Textilien, BGBl.

Nr. 9/1975, wird wie folgt berichtigt

Zu Beginn des deutschen Textes ist über dem

Wort „VEREINBARUNG" das Wort „(Übersetzung)"

einzufügen.

31. Die Verordnung des Bundesministers für

Gesundheit und Umweltschutz vom 9. Jänner

1975, BGBl. Nr. 61, mit der die Verordnung

über die Schutzimpfungen gegen Pocken (Blattern)

geändert wird, wird wie folgt berichtigt

Im zweiten Absatz hat es statt „22. November

1949, BGBl. Nr. 7" richtig „22. November 1948,

BGBl. Nr. 7/1949" zu lauten.

32. Das Lebensmittelgesetz 1975, BGBl. Nr. 86,

wird wie folgt berichtigt

Im § 77 Abs. 1 2. 3 hat es statt „RGBl.

Nr. 257" richtig „RGBl. Nr. 237" zu lauten.

33. Die Verordnung des Bundesministers für

Inneres vom 5. Feber 1975, BGBl. Nr. 104, über

das Wasch- und Putzzeuggeld der Zivildienstleistenden

für die Pflege ihrer Kleidung und für

den sonstigen persönlichen Bedarf wird wie folgt

berichtigt

Im § 3 Z. 2 lit. a hat es statt „Dienstkleidung"

richtig „Dienstleistung" zu lauten.

34. Die Kundmachung des Bundesministers

für Verkehr vom 14. April 1975, BGBl. Nr. 220,

über die Neufestsetzung der Tarifgrundlagen der

Österreichischen Bundesbahnen für Fracht- und

Expreßstückgut, für Wagenladungen und für

Transcontainer wird wie folgt berichtigt

Im Abschnitt B hat es im dritten Absatz statt

„BGBl. Nr. 53" richtig „BGBl. Nr. 53/1975" zu

lauten.

35. Das Bundesgesetz vom 29. April 1975,

BGBl. Nr. 306, mit dem das Landeslehrer-Dienstgesetz

geändert wird, wird wie folgt berichtigt

a) Im Art. III Abs. 1 hat es statt „Z. 1 bis 5,

8 bis 11 und 13" richtig „Z. 1 bis 4, 7 bis 10

und 12" zu lauten.

b) Im Art. III Abs. 2 hat es statt „Z. 6 und 7

sowie 14" richtig „Z. 5 und 6 sowie 13" zu

lauten.

c) Im Art. III Abs. 3 hat es statt „Z. 12 und

15" richtig „Z. 11 und 14" zu lauten.

36. Die Finanzstrafgesetznovelle 1975, BGBl.

Nr. 335, wird wie folgt berichtigt

Im Art. I Z. 32 hat es statt „§ 66. (1) (Verfassungsbestimmung)"

richtig „§ 66. (Verfassungsbestimmung)

(1)" zu lauten.

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