381. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,
wird kundgemacht
1. Das Bundesstraßengesetz 1971, BGBl.
Nr. 286, wird wie folgt berichtigt
Im Verzeichnis 3 hat es unter Nr. B 119 a
statt „St. Georgen (B 19)" richtig „St. Georgen
(B 119)" zu lauten.
2. Die Verordnung des Bundesministers für
Wissenschaft und Forschung vom 17. Jänner
1973, BGBl. Nr. 88, betreffend die Prüfung für
den Fachdienst an Bibliotheken wird wie folgt
berichtigt
Im § 3 Abs. 3 hat es statt „Abs. 1 2. 1 und 2"
richtig „Abs. 2 Z. 1 und 2" zu lauten.
3. Die Kundmachung des Bundeskanzlers vom
11. April 1973, BGBl. Nr. 193, betreffend die
Genehmigung der Europäischen Sozialcharta
durch Frankreich wird wie folgt berichtigt
Im ersten Absatz hat es statt „BGBl. Nr. 460/
1970" richtig „BGBl. Nr. 460/1969" zu lauten.
4. a) Die Verordnung des Bundesministers für
Justiz vom 24. September 1973, BGBl. Nr. 507,
mit der die Ausbildung für die Gerichtsvollzieherfachprüfung
und die Gerichtsvollzieherfachprüfung
geregelt werden, wird wie folgt
berichtigt
Im § 5 Abs. 2 Z. 2 lit. d hat es statt „bücherlich
nicht eingetragenen Rechten" richtig „bücherlich
nicht eingetragenen Liegenschaften" zu
lauten;
b) im 121. Stück des Bundesgesetzblattes,
Jahrgang 1973, hat es im Inhaltsverzeichnis unter
BGBl. Nr. 507 statt „Regelung der Ausbildung
für die Gerichtsvollzieherfachprüfung und die
Gerichtsvollzieherfachprüfung" richtig „Regelung
der Ausbildung für die Gerichtsvollzieherfachprüfung
und der Gerichtsvollzieherfachprüfung"
zu lauten.
5. Das Notariatstarifgesetz, BGBl. Nr. 576/
1973, wird wie folgt berichtigt
Im § 36 Abs. 3 Z. 3 hat es statt „19. Juli 1973,
BGBl. Nr. 209" richtig „19. Juli 1963, BGBl.
Nr. 209" zu lauten.
6. Die Verordnung des Bundesministers für
Auswärtige Angelegenheiten vom 20. Dezember
1973, BGBl. Nr. 660, mit der dem Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft gemäß
§ 15 des Bundesministeriengesetzes 1973 gewisse
Ermächtigungen erteilt werden, wird wie folgt
berichtigt
Im § 2 hat es statt „Die Bestimmung des § 1
hindert nicht, daß das Bundesministerium"
richtig „Die Bestimmung des § 1 hindert nicht,
daß sich das Bundesministerium" zu lauten.
7. Im 2. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang
1974, ist im Inhaltsverzeichnis unter den
Nrn. 2, 3 und 4 nach „EWG" jeweils einzufügen
„Gemeinschaftliches Versandverfahren:".
8. Die Kundmachung des Bundeskanzlers vom
11. Jänner 1974, BGBl. Nr. 55, über den Geltungsbereich
des Internationalen Übereinkommens
zur Bekämpfung der Verbreitung und des
Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen
vom 12. September 1923 wird wie folgt berichtigt
Im ersten Absatz hat es statt „(BGBl. Nr. 158/
1923)" richtig „(BGBl. Nr. 158/1925)" zu lauten.
9. Die Kundmachung des Bundeskanzlers vom
11. Jänner 1974, BGBl. Nr. 70, über den Geltungsbereich
des Internationalen Übereinkommens
zur Unterdrückung des Frauen- und
Kinderhandels vom 30. September 1921 wird
wie folgt berichtigt
In der sechsten Zeile hat es statt „(BGBl.
Nr. 704/1922," richtig „(BGBl. Nr. 740/1922,"
zu lauten.
10. Das Bundesgesetz vom 5. Feber 1974, BGBl.
Nr. 89, mit dem wehrrechtliche Bestimmungen
geändert werden, wird wie folgt berichtigt
Im Art. I Z. 4 hat es statt „(§ 7 Abs. 2 und 8)"
richtig „(§ 7 Abs. 2 und § 8)" zu lauten.
11. Die Verordnung des Bundeskanzlers vom
5. März 1974, BGBl. Nr. 160, betreffend die
Prüfung für den wissenschaftlichen Dienst wird
wie folgt berichtigt
Im ersten Satz hat es statt „157/1972" richtig
„167/1972" zu lauten.
12. Die Verordnung des Bundesministers für
Handel, Gewerbe und Industrie vom 8. März
1974, BGBl. Nr. 173, mit der der Anhang zur
Handelskammer-Wahlordnung (Wahlkatalog)
geändert wird, wird wie folgt berichtigt
Im zweiten Absatz hat es statt „BGBl. Nr. 481/
1972" richtig „BGBl. Nr. 482/1972" zu lauten.
13. Die Verordnung des Bundesministers für
Bauten und Technik vom 12. März 1974, BGBl.
Nr. 194, über den Straßenverlauf der Bundesstraßen
in Wien wird wie folgt berichtigt
In der unter Bundesstraßen B angeführten
B 221 Wiener Gürtel Straße hat es statt „Gürtelbrücke
S 3 einschließlich Brückenrampe" richtig
„Gürtelbrücke S 2 einschließlich Brückenrampe"
zu lauten.
14. Die Verordnung des Bundesministers für
Bauten und Technik vom 21. März 1974, BGBl.
Nr. 196, betreffend die Ausschließung der Neuherstellung
von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten
für einen Abschnitt der B 145 Salzkammergut
Straße wird wie folgt berichtigt
Im zweiten Absatz hat es statt „km 65,81 bis
km 61,15" richtig „km 56,81 bis km 61,15" zu
lauten.
15. Die Kundmachung des Bundesministers
für Bauten und Technik vom 25. April 1974,
BGBl. Nr. 292, gemäß § 33 Abs. 4 des Bundes-
straßengesetzes 1971 hinsichtlich des Landes
Oberösterreich wird wie folgt berichtigt
In Z. 1 Abs. 8 hat es statt „Voitsberg" richtig
„Voitsdorf" zu lauten.
16. Die Verordnung des Bundesministers für
Unterricht und Kunst vom 22. April 1974, BGBl.
Nr. 324, mit der die Verordnung, mit welcher
Lehrpläne für gewerbliche, für kaufmännische
und für die hauswirtschaftlichen Berufsschulen
erlassen werden, geändert wird, wird wie folgt
berichtigt
Im Art. I Anlage A/21/1 Rahmenlehrplan für
Photographen hat in der Stundentafel das Stundenausmaß
im Pflichtgegenstand Fachunterricht 8)
statt „340—720" richtig „840—720" zu lauten.
17. Die Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974,
BGBl. Nr. 355, wird wie folgt berichtigt
Im § 67 Abs. 1 hat es statt „BGBl. Nr. 475"
richtig „BGBl. Nr. 13/1973" zu lauten.
18. Die Gastgewerbe-Befähigungsnachweisverordnung,
BGBl. Nr. 387/1974, wird wie folgt
berichtigt
Im § 1 hat es statt „(§ 139 GewO 1973)"
richtig „(§ 189 GewO 1973)" zu lauten.
19. Die Verordnung des Bundesministers für
Auswärtige Angelegenheiten vom 3. Juli 1974,
BGBl. Nr. 388, mit der dem Bundesministerium
für Finanzen gemäß § 15 des Bundesministeriengesetzes
1973 gewisse Ermächtigungen erteilt
werden, wird wie folgt berichtigt
Im § 1 Abs. 2 hat es statt „der wirtschaftlichen
Integration des Europarates" richtig „der wirtschaftlichen
Integration, des Europarates" zu
lauten.
20. Der im Anschluß an das Abkommen
zwischen der Republik Österreich und der
Volksrepublik Bulgarien über die gegenseitige
Gewährung der Meistbegünstigung, BGBl.
Nr. 490/1974, kundgemachte Hinweis auf den
Tag des Inkrafttretens wird wie folgt berichtigt
Statt. „Art. 12" hat es richtig „Art. 2" zu
lauten.
21. Im 166. Stück des Bundesgesetzblattes,
Jahrgang 1974, hat es im Inhaltsverzeichnis unter
Nr. 625 statt „Repbulik" richtig „Republik" zu
lauten.
22. Die Verordnung des Bundesministers für
Finanzen vom 25. September 1974, BGBl.
Nr. 626, über die zollfreie oder zollermäßigte
Einfuhr von gewissen handwerklich hergestellten
Waren wird wie folgt berichtigt
In der Anlage A hat es unter Tarifnummer
83.02 statt „Stutzen" richtig „Stützen" zu
lauten.
23. Die Verordnung des Bundesministers für
Handel, Gewerbe und Industrie vom 2. Oktober
1974, BGBl. Nr. 633, mit der die Fachgruppenordnung
geändert wird, wird wie folgt berichtigt
Im Art. I Z. 35 hat es statt „§ 2 Abs. 1 Z. 5"
richtig „§ 2 Abs. 1 Z. 3" zu lauten.
24. Das Ausschreibungsgesetz, BGBl. Nr. 700/
1974, wird wie folgt berichtigt
Im § 6 Abs. 6 hat es statt „(§ 3 Abs. 3)" richtig
„(§ 2 Abs. 4)" zu lauten.
25. Der Briefwechsel zum Langfristigen Handels-
und Zahlungsabkommen zwischen der
Österreichischen Bundesregierung und der Regierung
der Deutschen Demokratischen Republik,
BGBl. Nr. 709/1974, wird wie folgt berichtigt
Im zweiten Absatz der Eröffnungsnote und
im dritten Absatz der Antwortnote hat es jeweils
statt „unter Punkt 3. 1) zu Artikel 6"
richtig „unter Punkt 3. 1) zu Artikel 6" zu
lauten.
26. Die Verordnung des Bundesministers für
soziale Verwaltung vom 19. November 1974,
BGBl. Nr. 714, über die Anpassung von Versorgungsleistungen
in der Opferfürsorge für das
Kalenderjahr 1975 wird wie folgt berichtigt
Im ersten Satz hat es statt „BGBl. Nr. 183/
1974" richtig „BGBl. Nr. 183/1947" zu lauten.
27. Die 31. Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz,
BGBl. Nr. 775/1974, wird
wie folgt berichtigt
Im Art. I Z. 12 lit. b hat es statt „§ 51 Abs. 3
Z. 3" richtig „§ 51 Abs. 3 Z. 3 lit. a" zu lauten.
28. Die Kundmachung des Beschlusses Nr. 3/74
des Gemischten Ausschusses Österreich—EWG,
BGBl. Nr. 812/1974, wird wie folgt berichtigt
Die Fußnoten am unteren Rand der Seiten
3109, 3113 und 3118 des Bundesgesetzblattes,
Jahrgang 1974, haben zu entfallen.
29. Die Verordnung des Bundeskanzlers vom
19. Dezember 1974, BGBl. Nr. 4/1975, über die
Pauschalierung der Aufwandersätze im Verfahren
vor dem Verwaltungsgerichtshof wird
wie folgt berichtigt
Im Art. IV Abs. 1 hat es statt „BGBl. Nr. 429"
richtig „BGBl. Nr. 427" zu lauten.
30. Die Vereinbarung Österreich—Hongkong
gemäß Artikel 3 des Abkommens über den
Internationalen Handel mit Textilien, BGBl.
Nr. 9/1975, wird wie folgt berichtigt
Zu Beginn des deutschen Textes ist über dem
Wort „VEREINBARUNG" das Wort „(Übersetzung)"
einzufügen.
31. Die Verordnung des Bundesministers für
Gesundheit und Umweltschutz vom 9. Jänner
1975, BGBl. Nr. 61, mit der die Verordnung
über die Schutzimpfungen gegen Pocken (Blattern)
geändert wird, wird wie folgt berichtigt
Im zweiten Absatz hat es statt „22. November
1949, BGBl. Nr. 7" richtig „22. November 1948,
BGBl. Nr. 7/1949" zu lauten.
32. Das Lebensmittelgesetz 1975, BGBl. Nr. 86,
wird wie folgt berichtigt
Im § 77 Abs. 1 2. 3 hat es statt „RGBl.
Nr. 257" richtig „RGBl. Nr. 237" zu lauten.
33. Die Verordnung des Bundesministers für
Inneres vom 5. Feber 1975, BGBl. Nr. 104, über
das Wasch- und Putzzeuggeld der Zivildienstleistenden
für die Pflege ihrer Kleidung und für
den sonstigen persönlichen Bedarf wird wie folgt
berichtigt
Im § 3 Z. 2 lit. a hat es statt „Dienstkleidung"
richtig „Dienstleistung" zu lauten.
34. Die Kundmachung des Bundesministers
für Verkehr vom 14. April 1975, BGBl. Nr. 220,
über die Neufestsetzung der Tarifgrundlagen der
Österreichischen Bundesbahnen für Fracht- und
Expreßstückgut, für Wagenladungen und für
Transcontainer wird wie folgt berichtigt
Im Abschnitt B hat es im dritten Absatz statt
„BGBl. Nr. 53" richtig „BGBl. Nr. 53/1975" zu
lauten.
35. Das Bundesgesetz vom 29. April 1975,
BGBl. Nr. 306, mit dem das Landeslehrer-Dienstgesetz
geändert wird, wird wie folgt berichtigt
a) Im Art. III Abs. 1 hat es statt „Z. 1 bis 5,
8 bis 11 und 13" richtig „Z. 1 bis 4, 7 bis 10
und 12" zu lauten.
b) Im Art. III Abs. 2 hat es statt „Z. 6 und 7
sowie 14" richtig „Z. 5 und 6 sowie 13" zu
lauten.
c) Im Art. III Abs. 3 hat es statt „Z. 12 und
15" richtig „Z. 11 und 14" zu lauten.
36. Die Finanzstrafgesetznovelle 1975, BGBl.
Nr. 335, wird wie folgt berichtigt
Im Art. I Z. 32 hat es statt „§ 66. (1) (Verfassungsbestimmung)"
richtig „§ 66. (Verfassungsbestimmung)
(1)" zu lauten.