381_1971
AT
381. Kundmachung: Sechs iranische Hoheitszeichen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 381. Kundmachung: Sechs iranische Hoheitszeichen
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes
1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Auswärtige
Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1
des Markenschutzgesetzes 1970 auf sechs iranische
Hoheitszeichen, deren Darstellungen im Markenregister
des Österreichischen Patentamtes für
jedermann zur Einsicht aufliegen, Anwendung
findet.