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381_1971 AT

381. Kundmachung: Sechs iranische Hoheitszeichen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 381. Kundmachung: Sechs iranische Hoheitszeichen

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes

1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Auswärtige

Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1

des Markenschutzgesetzes 1970 auf sechs iranische

Hoheitszeichen, deren Darstellungen im Markenregister

des Österreichischen Patentamtes für

jedermann zur Einsicht aufliegen, Anwendung

findet.

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