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381_1968 AT

381. Verordnung: Abänderung der Geltungsdauer der Verordnung, betreffend die Ergänzung des Zollsatzes für Hühnereier

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 381. Verordnung: Abänderung der Geltungsdauer der Verordnung, betreffend die Ergänzung des Zollsatzes für Hühnereier

Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Zolltarifgesetzes

1958, BGBl. Nr. 74, wird mit Zustimmung des

Hauptausschusses des Nationalrates verordnet

Artikel II der Verordnung der Bundesregierung

vom 15. März 1966, BGBl. Nr. 29, betreffend

die Ergänzung des Zollsatzes für Hühnereier,

in der Fassung der Verordnung der Bundesregierung

vom 4. Juli 1967, BGBl. Nr. 351, hat zu

lauten

„Artikel II

Diese Verordnung tritt am 16. März 1966 in

Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit 31. Dezember

1969."

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