380. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Sitzungsgelder der Telekom-Control-Kommission sowie der Entgeltverordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Artikel I
Änderung der Verordnung über die Sitzungsgelder der Telekom-Control-Kommission
Auf Grund des § 112 Abs. 7 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/1997, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2001, wird verordnet
Die Verordnung über die Sitzungsgelder der Telekom-Control-Kommission, BGBl. II Nr. 219/1998,
wird wie folgt geändert
1. In § 1 wird der Wert von „900 S“ durch den Wert von „65,41 Euro“ und der Wert von „3600 S“ durch
den Wert von „261,62 Euro“ ersetzt.
2. In § 2 wird der Wert von „450 S“ durch den Wert von „32,70 Euro“ und der Wert von „1800 S“ durch
den Wert von „130,81 Euro“ ersetzt.
3. Nach § 4 wird folgender § 5 angefügt
„§ 5. Die Bestimmungen der §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 380/2001 treten
mit 1. Jänner 2002 in Kraft.“
Artikel II
Änderung der Entgeltverordnung
Auf Grund des § 54 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/1997, zuletzt geändert durch
das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2001, wird verordnet
Die Verordnung, mit der Entgeltobergrenzen für Telekommunikationsverbindungen festgelegt
werden, BGBl. II Nr. 158/1999, wird wie folgt geändert
1. In § 2 wird der Wert von „1 S“ durch den Wert von „0,0727 Euro“ ersetzt.
2. In § 4 Abs. 2 wird der Wert von „1 S“ durch den Wert von „0,0727 Euro“ ersetzt.
3. In § 4 Abs. 3 wird der Wert von „2 S“ durch den Wert von „0,1453 Euro“ ersetzt.
4. § 7 Abs. 1 lautet
„(1) Diese Verordnung tritt, sofern in Abs. 2 und 3 nicht anderes bestimmt ist, mit 1. Juli 1999 in
Kraft.“
5. Nach § 7 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt
„(3) Die Bestimmungen der §§ 2 und 4 Abs. 2 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II
Nr. 380/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.“