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380_1989 AT

380. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über die Grundsätze, welche die Tätigkeiten der Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörperregeln

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 380. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über die Grundsätze, welche die Tätigkeiten der Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörperregeln

Nach Mitteilungen der Regierungen der Vereinigten

Staaten, des Vereinigten Königreiches und

der Sowjetunion haben folgende weitere Staaten

ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum

Vertrag über die Grundsätze, welche die Tätigkeiten

der Staaten bei der Erforschung und Nutzung

des Weltraumes, einschließlich des Mondes und

anderer Himmelskörper, regeln (BGBl. Nr. 103/

1968, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 145/1986) hinterlegt, bzw. erklärt, sich

auch nach Erlangung ihrer Unabhängigkeit an diesen

Vertrag gebunden zu erachten

Staaten

Datum der Hinterlegung

der Ratifikations-,

Beitrittsurkunde bzw.

Kontinuitätserklärung

Afghanistan 17. März 1988

Antigua und Barbuda 24. Februar 1989

Äquatorialguinea 16. Jänner 1989

Benin 19. Juni 1986

Sri Lanka 18. November 1986

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