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380_1987 AT

380. Kundmachung: Aufhebung des zweiten Satzes des § 34 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1972 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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BGBlPdf 380. Kundmachung: Aufhebung des zweiten Satzes des § 34 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1972 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 16. Juni 1987, G 52/87-7, dem Bundeskanzler

zugestellt am 22. Juli 1987, den zweiten

Satz des § 34 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes

1972, BGBl. Nr. 440, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 587/1983 als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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