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380_1983 AT

380. Verordnung: Weiterführung des Studienversuches Betriebs- und Verwaltungsinformatik

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 380. Verordnung: Weiterführung des Studienversuches Betriebs- und Verwaltungsinformatik

Gemäß § 13 Abs. 8 des Allgemeinen Hochschul-

Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl.

Nr. 112/1982, wird verordnet

Der mit der Verordnung BGBl. Nr. 445/1974

eingerichtete und gemäß den Verordnungen BGBl.

Nr. 481/1979 und 257/1982 weitergeführte Studienversuch

„Betriebs- und Verwaltungsinformatik"

ist bis zum 30. September 1984 weiterzuführen.

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