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37_1990 AT

37. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 37. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)

Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik

Deutschland haben folgende weitere Staaten

ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen

über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches

Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979,

letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 583/1986) hinterlegt

Staaten

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde

Dänemark 30. Oktober 1989

Liechtenstein 21. Jänner 1980

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde

hat Dänemark auf Grund des Art. 168 des

Übereinkommens erklärt, daß dieses Übereinkommen,

diese Ordnung und diese Protokolle auf die

Färöer Inseln und Grönland keine Anwendung

finden.

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