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37_1974 AT

37. Beschluß Nr. 15/1973 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 37. Beschluß Nr. 15/1973 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

(Übersetzung)

ABÄNDERUNG DES ARTIKELS 25 UND DER

BEILAGE 1 ZUM TEIL I DES ANHANGS B

DES ÜBEREINKOMMENS

DER RAT hat,

gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Im Artikel 25 Absatz 1 lit. c des Teils I des

Anhangs B des Übereinkommens sind die Worte

„der Kapitel 50 bis 62" im englischen Text und

die Worte „der Kapitel 50 bis 62" im französischen

Text zu streichen.

2. Die Warenliste (Spalte 1 und 2), die in diesem

Artikel 25 enthalten ist, ist durch die im

Anhang (englische und französische Texte) zu

diesem Beschluß enthaltene Liste zu ersetzen.

3. Die Anmerkung 12 der Erläuterungen in der

Beilage 1 zum Teil I des Anhangs B des Übereinkommens

(englische und französische Texte) ist

zu streichen.

4. Dieser Beschluß tritt am 1. November 1973

in Kraft.

5. Der Generalsekretär wird den Text dieses

Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

Anhang zu

EFTA/DC 15/73

ANHANG 2UM RATSBESCHLUSS Nr. 15/1973

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