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37_1972 AT

37. Entschließung des Bundespräsidenten: Festsetzung der Zahl der von den Ländern in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 37. Entschließung des Bundespräsidenten: Festsetzung der Zahl der von den Ländern in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder

Auf Grund des Art. 34 Abs. 2 und 3 des Bundes-

Verfassungsgesetzes in der Fassung des

Art. III des 2. Verfassungs-Überleitungsgesetzes

1945, StGBl. Nr. 232, und des Ergebnisses der

allgemeinen Volkszählung vom 12. Mai 1971

setze ich die Zahl der von jedem Land in den

Bundesrat zu entsendenden Mitglieder wie folgt

fest

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