37_1972
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37. Entschließung des Bundespräsidenten: Festsetzung der Zahl der von den Ländern in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 37. Entschließung des Bundespräsidenten: Festsetzung der Zahl der von den Ländern in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder
1972_37_0 37. Entschließung des Bundespräsidenten: Festsetzung der Zahl der von den Ländern in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder
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Auf Grund des Art. 34 Abs. 2 und 3 des Bundes-
Verfassungsgesetzes in der Fassung des
Art. III des 2. Verfassungs-Überleitungsgesetzes
1945, StGBl. Nr. 232, und des Ergebnisses der
allgemeinen Volkszählung vom 12. Mai 1971
setze ich die Zahl der von jedem Land in den
Bundesrat zu entsendenden Mitglieder wie folgt
fest