Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
37_1969 AT

37. Verordnung: Abänderung und Ergänzung der Verordnung über die Feststellung der Aufwertungsfaktoren, der Mindest- und Höchstbemessungsgrundlage und die Rentenanpassung in der Heeresversorgung für das Kalenderjahr 1969

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 37. Verordnung: Abänderung und Ergänzung der Verordnung über die Feststellung der Aufwertungsfaktoren, der Mindest- und Höchstbemessungsgrundlage und die Rentenanpassung in der Heeresversorgung für das Kalenderjahr 1969

Auf Grund des § 46 b Abs. 6 des Heeresversorgungsgesetzes,

BGBl. Nr. 27/1964, in der

Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 260/1967

und BGBl. Nr. 22/1969 wird verordnet

§ 1. Die Verordnung des Bundesministeriums

für soziale Verwaltung vom 10. September 1968,

BGBl. Nr. 364, über die Feststellung der Aufwertungsfaktoren,

der Mindest- und Höchstbemessungsgrundlage

und die Rentenanpassung in

der Heeresversorgung für das Kalenderjahr 1969

wird unter Zugrundelegung der im Bundesgesetz

BGBl. Nr. 22/1969 angeführten Beträge

wie folgt abgeändert und ergänzt

§ 2. Diese Verordnung tritt rückwirkend mit

1. Jänner 1969 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →