Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
37_1967 AT

37. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Protokolls über die Schiedsklauseln

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 37. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Protokolls über die Schiedsklauseln

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen ist das Protokoll über die

Schiedsklauseln vom 24. September 1923 (BGBl.

Nr. 57/1928, letzte Kundmachung betreffend den

Geltungsbereich BGBl. Nr. 118/1959) zufolge

einer Erklärung des Vereinigten Königreiches von

Großbritannien und Nordirland gemäß seinem

Artikel 8 Absatz 2 mit Wirksamkeit vom 2. April

1965 für Hongkong anwendbar.

Ferner hat Malta am 16. August 1966 erklärt,

sich an dieses Protokoll gebunden zu erachten,

dessen Anwendung bereits vor Erlangung der

Unabhängigkeit auf das Gebiet dieses Staates ausgedehnt

worden war.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →