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37_1960 AT

37. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen durch die Bundesrepublik Deutschland.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 37. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen durch die Bundesrepublik Deutschland.

Nach einer Mitteilung der Königlich Niederländischen

Botschaft in Wien hat die Bundesrepublik

Deutschland das Übereinkommen, betreffend

das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen,

BGBl. Nr. 91/1957, ratifiziert.

Das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 28

für die Bundesrepublik Deutschland am 1. Jänner

1960 in Kraft getreten.

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