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37_1955 AT

37. Verordnung: Abänderung der Verordnung über die Durchführung der Sozialversicherung im Zollausschlußgebiet der Gemeinden Jungholz und Mittelberg.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 37. Verordnung: Abänderung der Verordnung über die Durchführung der Sozialversicherung im Zollausschlußgebiet der Gemeinden Jungholz und Mittelberg.

Auf Grund der Ziffer 14 des Schlußprotokolles

zum Abkommen zwischen der Republik Österreich

und der Bundesrepublik Deutschland über

Sozialversicherung vom 21. April 1951 in der

Fassung der Ziffer 2 des Zusatzprotokolles, BGBl.

Nr. 8/1953, wird verordnet

Artikel I.

Im § 1 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 3 der Verordnung

vom 26. März 1953, BGBl. Nr. 40, über

die Durchführung der Sozialversicherung im

Zollausschlußgebiet der Gemeinden Jungholz

und Mittelberg, sind die Worte „drei Schilling"

durch die Worte „fünf Schilling" zu ersetzen.

Artikel II.

Diese Verordnung tritt am 1. April 1955 in

Kraft.

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