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37_1954 AT

37. Kundmachung: Dreizehn Hoheitszeichen des Staates Israel.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 37. Kundmachung: Dreizehn Hoheitszeichen des Staates Israel.

Auf Grund des § 4 a Abs. 2 des Markenschutzgesetzes

1953, BGBl. Nr. 38, wird im Einvernehmen

mit dem Bundeskanzleramt kundgemacht,

daß § 4 a Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1953

auf dreizehn Hoheitszeichen des Staates Israel

Anwendung findet, die im Österreichischen Markenanzeiger,

Heft 3, März 1954, veröffentlicht

sind und die im Markenregister des Österreichischen

Patentamtes für jedermann zur Einsicht

aufliegen.

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