37_1954
AT
37. Kundmachung: Dreizehn Hoheitszeichen des Staates Israel.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 37. Kundmachung: Dreizehn Hoheitszeichen des Staates Israel.
Auf Grund des § 4 a Abs. 2 des Markenschutzgesetzes
1953, BGBl. Nr. 38, wird im Einvernehmen
mit dem Bundeskanzleramt kundgemacht,
daß § 4 a Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1953
auf dreizehn Hoheitszeichen des Staates Israel
Anwendung findet, die im Österreichischen Markenanzeiger,
Heft 3, März 1954, veröffentlicht
sind und die im Markenregister des Österreichischen
Patentamtes für jedermann zur Einsicht
aufliegen.