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37_1953 AT

37. Kundmachung: Beitritt Koreas zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 37. Kundmachung: Beitritt Koreas zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt.

Nach einer Mitteilung des State Department

der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Beitrittsurkunde

Koreas zum Abkommen vom

7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt,

BGBl. Nr. 97/1949, am 11. November

1952 bei der Regierung der Vereinigten Staaten

von Amerika hinterlegt worden.

Gemäß Artikel 92 b des Abkommens über die

internationale Zivilluftfahrt ist der Beitritt

Koreas am 11. Dezember 1952 wirksam geworden.

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