37_1953
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37. Kundmachung: Beitritt Koreas zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 37. Kundmachung: Beitritt Koreas zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt.
1953_37_0 37. Kundmachung: Beitritt Koreas zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt.
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Nach einer Mitteilung des State Department
der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Beitrittsurkunde
Koreas zum Abkommen vom
7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt,
BGBl. Nr. 97/1949, am 11. November
1952 bei der Regierung der Vereinigten Staaten
von Amerika hinterlegt worden.
Gemäß Artikel 92 b des Abkommens über die
internationale Zivilluftfahrt ist der Beitritt
Koreas am 11. Dezember 1952 wirksam geworden.